Patienteninfos
Gut informiert zu Ihrer Therapie
GESETZLICH VERSICHERT
Informationen für Kassenpatienten
Ergotherapie ist ein ärztlich verordnetes Heilmittel, das von allen Krankenkassen anerkannt und bezahlt wird. Wir behandeln Patienten aller gesetzlichen Krankenkassen und Privatpatienten.
Die Behandlung erfolgt auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung (Rezept). Bitte beachten Sie: Ein ergotherapeutisches Rezept verliert 28 Tage nach dem Ausstelldatum seine Gültigkeit. In diesem Fall kann es vom Arzt verlängert werden.
Kassenpatienten, die nicht schriftlich zuzahlungsbefreit sind, zahlen zur Zeit 10 Prozent des Rezeptwertes sowie eine Rezeptgebühr von 10 Euro pro Verordnung selbst.
Seit 01.07.2021 ist das Post-COVID-19-Syndrom in der Diagnoseliste für den besonderen Verordnungsbedarf aufgenommen. Eine Ergotherapieverordnung aufgrund von Langzeitfolgen einer Corona-Infektion belastet nicht das Budget der verordnenden Ärzte. Indikation: Post-COVID-19-Zustand, nicht näher bezeichnet (ICD-10-Code: U09.9).
PRIVAT VERSICHERT
Informationen für Privatpatienten & Selbstzahler
Auch bei Privatpatienten erfolgt die ergotherapeutische Behandlung auf der Grundlage einer ärztlichen Verordnung (Rezept) unter Angabe des Heilmittels, der Anzahl der Behandlungen sowie Name und Adresse des Patienten.
Vor Beginn der Therapie wird zwischen unserer Praxis und Ihnen als Privatpatient ein Behandlungsvertrag (Honorarvertrag) abgeschlossen. Darin verpflichten wir uns, die definierte therapeutische Leistung zu erbringen, und Sie verpflichten sich, den vereinbarten Preis für die erbrachte Leistung zu zahlen, unabhängig von der Erstattung durch die private Krankenversicherung.
Privatpatienten haben mit ihrer privaten Krankenversicherung einen Vertrag abgeschlossen, auf Grund dessen die Heilmittelkosten (Therapien) ganz oder teilweise übernommen werden, vorausgesetzt, die Kostenübernahme für ambulante Ergotherapie ist Bestandteil des Vertrages. Privat Versicherte sollten darauf achten, dass der Vertrag keine Klausel enthält, die die Kostenerstattung für Heilmittel der Höhe nach begrenzt. Die vertraglich festgelegten Voraussetzungen zur Kostenerstattung sind eine ärztliche Verordnung, aus der die Indikation zur Heilmitteltherapie ersichtlich wird, sowie die Leistungserbringung durch einen Therapeuten, der gemäß Gesetz eine entsprechende Berufsbezeichnung führen darf. Sie erhalten zu Beginn der Behandlung eine Honorarvereinbarung, die Sie auch zur Abklärung einer Kostenübernahme durch die private Krankenkasse oder Beihilfestelle einreichen können. Nach Rezeptabschluss wird Ihnen der vereinbarte Betrag in Rechnung gestellt. Diese Rechnung können Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung zur Erstattung einreichen, die Höhe der Rückzahlung richtet sich nach Ihrem Tarif. Für genauere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihren Versicherer.
Die Erstattungsansprüche beihilfeberechtigter Patienten gegenüber den Beihilfestellen richten sich nach den jeweils gültigen Beihilfevorschriften, die bundesweit differieren können. Dadurch kann es zu einer nicht vollständigen Erstattung der Gebührenrechnung kommen. Sollten Sie für diese Art von Differenzen eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, geben Sie die Rechnung bitte auch dort an.
Wir orientieren uns an der Gebührenordnung für Therapeuten (GebüTh) und rechnen bei Privatpatienten, Selbstzahlern und Beihilfeberechtigten nach unterzeichneter Honorarvereinbarung ab. Die getroffene Honorarvereinbarung ist wirksam, unabhängig davon, ob und in welcher Höhe ein Ersatzanspruch gegenüber dem Kostenträger besteht. Informationen zur Preisgestaltung finden Sie auch unter Privatpreise.de. Sollte Ihre Versicherung Erstattungsbeiträge kürzen, raten wir Ihnen, schriftlich Einspruch einzulegen. Bei Problemen können Sie sich zunächst an den Ombudsmann für Privatversicherte wenden, der kostenlos zwischen Ihnen und der PKV vermittelt.
FAQ
Häufige Fragen kurz beantwortet
Die Fragen, die uns am Telefon am häufigsten gestellt werden, hier auf einen Blick.
Melden Sie sich bitte immer vorab telefonisch oder per E-Mail. Unsere Anmeldung ist Montag bis Freitag von 8 bis 13 Uhr besetzt. Sollten wir verhindert sein, sprechen Sie auf den Anrufbeantworter oder schreiben uns eine E-Mail, wir melden uns so schnell wie möglich.
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Ja. Wir bieten Hausbesuche an, in der Geriatrie therapieren wir auch zu Hause oder im Heim. Zusätzlich können durch die Zusammenarbeit mit dem Fahrdienst Seidel aus Straubing auch nicht mobile Patienten in die Praxis kommen
Im Donaumarkt Straubing stehen Ihnen ca. 450 kostenlose Parkplätze direkt zur Verfügung. Unsere Praxis ist vollständig barrierefrei: Ein automatischer Türöffner am Haupteingang ermöglicht auch Rollstuhlfahrern, die Türe selbstständig zu öffnen, und mit dem Aufzug gelangen Sie bequem in den 1. Stock direkt zu unseren Praxisräumen.
Ergotherapie ist ein ärztlich verordnetes Heilmittel, das von allen Krankenkassen anerkannt und bezahlt wird. Details für gesetzlich Versicherte finden Sie oben unter Kassenpatienten, für privat Versicherte unter Privatpatienten.